Vertrag-Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit diesem Vertrag verpachtet die Firma TCR (Thessaloniki Car Rental), dem Mieter den Wagen, gemäß den weiteren Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen, so wie die, die auf der vorderen Seite verzeichnet sind, die der Mieter vollständig annimmt.

1. ÜBERGABE UND ENTGEGENNAHME Der Wagen wird in guter Lage und ohne sichtbare Schäden dem Mieter übergeben. Im Falle, dass der Mieter unzufrieden mit der Lage des Wagens ist, muss er dies sofort bei TCR bei der Übergabe melden. Der Mieter übernimmt die Verantwortlichkeit, den Wagen, die Formulare und den ganzen Zubehör in derselben Lage zurückzugeben. Außerdem muss der Wagen in der vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort zurückgebracht werden. Im verkehrten Fall ist der Mieter verpflichtet, der Firma TCR die Entschädigung des Wagens einzuzahlen. TCR behält das Recht, jeder Zeit ohne Vorwarnung und auf Kosten des Mieters über den Wagen Besitz zu ergreifen, falls die Geschäftsbedingungen und Vereinbarungen nicht eingehalten werden.

2. DIEBSTAHL, SCHÄDEN usw. Im Falle Diebstahls, Verlustes oder Beschädigung des Wagens oder Unbeteiligten (mit einbegriffen sind auch die Beifahrer), übernimmt der Mieter die Verantwortlichkeit, den Schaden und die gesamten Kosten einzuzahlen. Ausführlicher: a) Der Mieter ist für Diebstahl, Verlust und Schaden des Wagens verantwortlich, ausgenommen TCR hat den Mieter von der Verantwortung für Diebstahl, Verlust und Schaden des Wagens entlastet, nachdem der Mieter die Bedingungen für die Versicherung für Diebstahl oder auch für Schäden an dem angemieteten Wagen bei Beginn der Anmietung angenommen hat, mit der Voraussetzung, dass der Wagen nach den Bedingungen des Vertrages benutzt wurde. b) Der Mieter ist nicht für Verlust oder Schaden des Wagens nach einer Kollision verantwortlich, vorausgesetzt, dass er alle Bedingungen des Vertrages eingehalten hat und am Beginn der Anmietung <> angenommen hat. c) Weiterhin ist der Mieter für andere Schäden, die der Versicherungsvertrag nicht deckt, verantwortlich. Ausgenommen, er hat die zusätzliche Deckung akzeptiert. 

3. GEBÜHREN Der Mieter hat am Beginn der Anmietung die weiteren Beträge bei TCR einzuzahlen: a) Alle Zeit-Kilometergebühren, gemäß den Preisen, die auf diesem Vertrag angezeigt werden. b) Alle erforderlichen Gebühren für Benzin, Versicherungen und anderen Gebühren, die in dem Vertrag oder in der aktuellen Preisliste vorhergesehen sind. c) Alle Steuern und weitere Gebühren die den Mieter betreffen d) Alle Ausgaben von TCR, inklusive Anwaltsgebühren und Zinsen, wegen überfälligen Einzahlungen dieses Vertrages. e) Alle Geldbussen, gerichtliche Geldstrafen und andere Ausgaben, die bei TCR auferlegt wurden oder auferlegt werden, wegen Überschreitung des Gesetzes bei dem Gebrauch des Wagens vom Mieter, außer wenn TCR verantwortlich ist. f) Kosten für den Austausch der Reifen die zerstört wurden, für die Reparatur mechanischer Defekte und Schäden der Karosserie des Wagens. g) Rabatte werden zurückgerufen, wenn die Bezahlung der Rechnung nicht termingerecht ausgeführt wird. h) Alle Gebühren werden am Ende überprüft. i) Für Fahrzeugbuchungen an anderen Orten als in Thessaloniki und für bestimmte Fahrzeugmodelle in Thessaloniki ist eine Anzahlung von 10% per Kredit- / Debitkarte erforderlich. Dieser Betrag wird im Falle einer Stornierung nicht erstattet.  j)  Das Auto muss von innen sauber züruckgegeben werden, sonst fallen €100 Gebühr an.

4. BEDINGUNGEN DES GEBRAUCHES Der Mieter ist verpflichtet, auf den Wagen Acht zu geben, den mechanischen Zustand zu überprüfen (Öl, Wasser, Reifen usw.) Jegliche Reparatur von dem Mieter oder anderer Person, ohne die Genehmigung von TCR, ist verboten. Es ist verboten, den Wagen für die folgenden Zwecke zu benutzen: a) Um andere Personen oder Objekte auf Tarif zu transportieren. b) Um andere Wagen oder Objekte zu ziehen oder abzuschleppen. b) Um an Autorennen teilzunehmen. c) Für die Untervermietung an andere Personen. d) Wenn der Mieter oder der genehmigte Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol, Halluzinogenen, Drogen oder andren Stoffen ist, die seine Fahrtüchtigkeit beeinflussen. e) Von einer zweiten Person, es sei denn, sie ist genehmigt von TCR und ist in der Vorderseite des Vertrages eingeschrieben. f) Um schwere Objekte, brennbare Stoffe, verschmutzte oder übelriechende Objekte oder Drogen zu transportieren. g) Die Beladung des Wagens auf Schiffe, ist ohne die schriftliche Einwilligung der TCR verboten.

5. VERLÄNGERUNG DES MIETVERTRAGS Im Falle, dass der Mieter eine Verlängerung des Mietvertrags möchte, ist er verpflichtet die TCR innerhalb von 48(achtundvierzig) Stunden zu informieren, damit er die Zulassung bekommt. Wenn er dies nicht macht, gibt es ein Thema mit der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verantwortlichkeit, wegen illegaler Nutzung und Besitzes des Autos.

6. VERANTWORTUNG TCR ist für Verluste oder Schäden des Mieters oder anderen Personen während der Mietzeit verantwortlich, nur wenn TCR mit Absicht oder mit grober Fahrlässigkeit handelt. Anderenfalls, ist TCR nicht verantwortlich und es kann ihr nichts zugeordnet werden.

7. UNFÄLLE Im Falle eines Unfalls oder eines anderen Ereignisses (Feuer, Diebstahl usw.) ist der Mieter verpflichtet, das folgende Verfahren zu befolgen: a) Die Polizei informieren. b) Vor und Nachnamen der Augenzeugen zu notieren. c) Sofort per Telefon, oder mit jedem anderen Mittel mit TCR in Kontakt zu kommen. d) Informationen von anderen Personen zu sammeln. e) Polizeibericht ausfüllen und unterzeichnen. f) Alle Dokumente und Informationen, die mit dem Unfall zusammenhängen, an TCR senden.

8. VERSICHERUNGEN a) TCR versichert andere Leute nur im Falle, wenn sie das Auto mit ihrer Genehmigung nutzen, mit einem Versicherungs-Vertrag, wobei die Bedingungen zu Verfügung zur Kontrolle stehen. b) Der Mieter, der autorisierte Fahrer und alle anderen Passagiere des Autos haben keine persönliche Versicherung, außer wenn der Mieter eine persönliche Versicherung am Beginn der Anmietung akzeptiert und bei Annahme der Deckung des Versicherungsvertrags bei persönlichen Unfällen bei TCR wie sie in der offiziellen Preisliste angegeben sind. c) Das Gepäck wird nicht von der Versicherung gedeckt und der Mieter ist verantwortlich, wenn Objekte verloren gehen oder geschädigt werden, die sich in seinem Besitz befinden. TCR trägt keine Verantwortung bei Verlust oder Beschädigung dieser Objekte. CDW: Vollkasko mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 700,00 Euro in der Kategorie B, C und in Höhe von 1000,00 Euro in der Kategorie D und E. FDW: Vollkasko ohne Selbstbeteiligung d) Die Reifen des Autos werden von keiner Versicherung gedeckt, im Falle ihrer Beschädigung. Auch nicht von der Vollkasko ohne Selbstbeteiligung. e) Die Deckungen der Versicherungen bei materiellen Schäden (CDW so wie auch FDW) existieren nicht bei Schäden auf der unteren Seite des Autos, wenn es am Ende des Asphalts ankommt, oder bei Straßen, die nicht asphaltiert wurden.

9. PERSÖNLICHE DATEN Der Mieter bewilligt seine persönlichen Daten im Computer zu speichern. TCR hat das Recht diese Daten zu benutzen, wenn der Mieter bei der Anmietung falsche Angaben angibt, oder wenn der Mieter gegen die Bedingungen dieses Vertrags verstößt.

10. SONSTIGE BEDINGUNGEN a) Der Wagen ist immer im Eigentum der Firma TCR Dies hier ist nur ein Mietvertrag. Der Mieter muss anerkennen, dass er keine andere Rechte erhält außer denen, die hier im Vertrag erwähnt werden. b) Während der Mietzeit haben alle berechtigten Fahrer genau die gleichen Verantwortungen wie der Mieter. c) Auch im Falle, wo ein Vertreter den Vertrag unterschreibt, hat er genau die gleichen Verantwortungen wie der Mieter. d) Dieser Vertrag gilt über alle weiteren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen TCR und dem Mieter. e) TCR kann nicht auf ihre Rechte verzichten, die vom Gesetz und diesem Vertrag entstehen.

11. GERICHTSITZ Jeglicher Konflikt der bei dieser Mietung zwischen TCR und dem Mieter vorkommen sollte, unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit den Gerichten in Thessaloniki.

12. ERSATZWAGEN
Im Falle eines mechanischen Ersagens des Wagens, ersetzen wir das Fahrzeug so schnell wie möglich in dem Bereich, indem sich der Kunde befindet. 
Im Falle eines Unfalls, muss der Kunde den Eresatzwagen selber vom Anmietungs-Büro abholen.